Der Schleswig – Holsteinische Landtag hat eine Haushaltsnotlage für 2023 und 2024 beschlossen. Die 2/3 Mehrheit war zwar gegeben, was aber nicht für die Richtigkeit der Entscheidung spricht. Die Regierung behauptet nicht die gleichen Fehler wie die Bundesregierung gemacht zu haben, aber das haushaltsrechtliche Prinzip der Jährigkeit und Jährlichkeit nicht beachtet. Es hieß „Man müsse sich in der Finanzplanung hinsichtlich der Jährlichkeit und Jährigkeit neu aufstellen.“ Soll heißen: Auch die Regierung in Schleswig-Holstein hat endlich begriffen, dass sie sich an die Verfassung zu halten hat. In dem Fall auch die eigene, die schleswig-holsteinische Verfassung. „Alle Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungs-ermächtigungen des Landes müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden, …“ Dagegen hat die Landesregierung verstoßen. Außerdem gilt der Grundsatz: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Auch das scheint nicht beachtet worden zu sein oder zu werden. „Krisen kennen keine Kalendermonate“ sagt die Finanzministerin Heinold – aber die von CDU / Grünen angebotenen Krisen sind schon länger bekannt und nicht erst seit gestern (die Ostsee-Sturmflut ausgenommen). Das heißt, es hätte ohne weiteres die Möglichkeit bestanden die Corona-Folgen und die Folgen des Überfalls Russlands auf die Ukraine auch für den Haushalt 2023 zu berücksichtigen und zwar im Rahmen der Jährigkeit und Jährlichkeit. Aber es macht ja viel zu viel Spaß zu tricksen oder ist es einfach Unwissenheit? Der Regierung in Schleswig-Holstein kann man nur zurufen: Lesen bildet und wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Also eine Sache für die Bildungsministerin?
23.11.2023, Nicolai Livonius, Bündnis Deutschland